Die meisten Geschäftsleitungen wissen: „Wir brauchen Brandschutzhelfer." Wenige wissen: wie viele, mit welchen Inhalten, in welchem Rhythmus. Die ASR A2.2 + DGUV I 205-023 sind eindeutig — und werden bei der BG-Begehung systematisch geprüft. Hier der Praxis-Leitfaden.
Wie viele Brandschutzhelfer brauchst du?
ASR A2.2 Abs. 6.2: in Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung mindestens **5 % der Beschäftigten** als Brandschutzhelfer ausbilden. Bei erhöhter Brandgefährdung (Werkstatt, Lager mit brennbaren Stoffen): bis 10 %. In Pflege-/Kita-Einrichtungen + Sonderbauten: zusätzlich Räumungshelfer einplanen.
Was die Ausbildung enthalten muss
DGUV I 205-023 listet die Pflicht-Inhalte einer Brandschutzhelfer-Ausbildung — sie umfasst deutlich mehr als die normale Brandschutz-Unterweisung:
- Grundzüge des Brandschutzes (Brandklassen A–F, Brandverlauf)
- Betriebliche Brandschutzorganisation (Brandschutzkonzept, Alarmplan)
- Funktion und Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen
- Praktische Übung mit Feuerlöscher am realen Übungsfeuer
- Verhalten im Brandfall + Räumung
- Eigene Aufgaben als Brandschutzhelfer
- Brandschutz-Sammelstelle organisieren
- Zusammenarbeit mit Feuerwehr (Einweisung Rettungskräfte)
Die praktische Übung am realen Übungsfeuer ist Pflicht. Eine reine Online-Schulung erfüllt die Brandschutzhelfer-Anforderungen NICHT. Hybrid funktioniert: Theorie online + 2-Stunden-Praxis-Workshop vor Ort (oder beim Übungs-Anbieter).
Wie oft wiederholen?
ASR A2.2: Auffrischung mindestens alle **3-5 Jahre** (je nach Betriebsart). Die praktische Löschübung muss in diesem Rhythmus erneuert werden. Theoretische Auffrischung kann jährlich als Modul in der allgemeinen Brandschutzunterweisung integriert werden.
Kosten + Zeit
Externer Anbieter: 80-150 € pro Person für ein 3-4-Stunden-Modul (Theorie + Praxis). Bei Betrieben mit eigenem Übungsplatz und ausgebildetem Brandschutzbeauftragten kann die Ausbildung selbst durchgeführt werden. Interner Aufwand: ca. 1 Manntag pro 10 Brandschutzhelfer.
Dokumentation bei der BG-Begehung
Die BG verlangt: Namensliste aller Brandschutzhelfer, Ausbildungs-Nachweise (Datum, Inhalt, Anbieter), Auffrischungs-Plan, organisatorische Verankerung (wer ist wann verfügbar, Vertretungsregelung bei Urlaub). Eine fehlende Brandschutzhelfer-Dokumentation ist 2026 der häufigste Befund bei BG-Begehungen — vor unsachgemäßer Feuerlöscher-Wartung.
Brandschutzhelfer vs. Brandschutzbeauftragter
Häufige Verwechslung: Brandschutzhelfer (DGUV I 205-023) und Brandschutzbeauftragter (DGUV I 205-001) sind zwei verschiedene Funktionen. Brandschutzhelfer = Erstmaßnahmen vor Ort. Brandschutzbeauftragter = strategische Verantwortung im Betrieb. Brandschutzbeauftragter ist Pflicht in größeren Betrieben + Sonderbauten — die Ausbildung dauert 64 Stunden über mehrere Wochen.
Fazit
Brandschutzhelfer-Ausbildung ist keine 30-Min-Online-Schulung. Sie ist 4-Stunden-Hybrid-Maßnahme mit echter Praxis-Übung am Feuerlöscher. Wer das versäumt, hat im Brandfall einen Haftungs-Risiko-Lochstanz und bei der BG-Begehung den häufigsten Befund. Das sind 80-150 € pro Person + 4 Stunden Zeit — auf Lebenszeit gerechnet die billigste Versicherung gegen den großen Schaden.
Passende Schulungs-Themen
- Brandschutzschulung für MitarbeiterJährliche Brandschutzunterweisung nach ArbSchG § 12, ASR A2.2 und DGUV V1. Online, mobile-first, mit Audit-Trail und automatischer Erinnerung.
- Arbeitssicherheit-Schulung für MitarbeiterArbeitssicherheits-Unterweisung nach ArbSchG § 12, DGUV V1 § 4 und BetrSichV. Jährliche Pflicht für alle Beschäftigten, Audit-fest dokumentiert.