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Compliance-Schulung

NIS-2 Schulung — KRITIS-Dachgesetz-konform und in 5 Werktagen ausgerollt

Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist in Deutschland durch das NIS2UmsuCG umgesetzt — seit Oktober 2024 in Kraft. Erfasst sind rund 30.000 Unternehmen in 18 kritischen Sektoren ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz. Pflicht: regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden einschließlich Geschäftsleitung. Verletzungen kosten bis 2 % vom Konzernumsatz weltweit.

Wir liefern eine 45-Minuten-Mitarbeiterschulung plus eine 120-Minuten-Vertiefung für IT/InfoSec-Verantwortliche.

Wer ist von NIS-2 betroffen?

Die 18 kritischen Sektoren nach NIS-2-Anhang I + II umfassen praktisch jeden Mittelständler:

Sektor "Wesentlich" (Annex I):

  • Energie, Transport, Banken, Finanzmärkte
  • Gesundheitswesen (Krankenhäuser ab 30 Betten, Pharma, Medizinprodukte)
  • Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur (DNS, TLDs, Cloud, Rechenzentren)
  • Öffentliche Verwaltung, Raumfahrt

Sektor "Wichtig" (Annex II):

  • Post + Kurierdienste, Abfallwirtschaft
  • Chemische Industrie, Lebensmittel-Produktion + -Großhandel
  • Maschinenbau, KFZ-Hersteller, sonstige Verarbeitung
  • Forschung, Digitale Anbieter (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netze)

Schwellwerte: ab 50 Beschäftigten ODER 10 Mio. € Jahresumsatz. Konzerne werden konsolidiert betrachtet.

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Quiz · 4 Fragen

NIS-2: Was gilt für Ihr Unternehmen?

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Fragetypen in diesem Quiz

Eine AntwortWahr · Falsch

Die zentralen NIS-2-Pflichten

§ 7 NIS2UmsuCG schreibt konkret vor:

  • Risikomanagement-Maßnahmen (§ 7 Abs. 1) — Risikoanalysen, Informationssicherheits-Konzepte, Incident-Handling, Business-Continuity
  • Mitarbeiterschulungen (§ 7 Abs. 2) — regelmäßig, alle Beschäftigten
  • Geschäftsleitung schult mit + haftet persönlich (§ 7 Abs. 3) — Privatvermögen-Haftung bei Pflichtverletzung
  • Meldepflicht bei Vorfällen (§ 32) — 24h Erstmeldung, 72h Bewertung, 1 Monat Abschluss
  • Lieferketten-Sicherheit (§ 7 Abs. 1 Nr. 4) — Lieferanten müssen mit-bewertet werden
  • Multifaktor-Authentifizierung Pflicht für alle privilegierten Konten

Geschäftsleitung — persönliche Haftung

NIS2UmsuCG § 7 Abs. 3 ist ein Bruch mit der bisherigen Compliance-Praxis: die Geschäftsleitung wird persönlich verpflichtet, Risikomanagement umzusetzen — und haftet mit Privatvermögen bei Verstößen.

Konkret heißt das:

  • Geschäftsleitung muss an Awareness-Schulungen persönlich teilnehmen und dokumentiert es
  • Sie genehmigt das Informationssicherheits-Konzept persönlich
  • Bei Pflichtverletzungen: persönliche Haftung gegenüber Aufsichtsbehörde, Mitwettbewerbern und Aktionären
  • D&O-Versicherungen schließen NIS-2-Bußgelder ab Q4/2025 zunehmend aus dem Versicherungsschutz aus

PlakosAI bietet eine eigene 60-Min-Schulung für die Geschäftsleitung mit Vorstand-/GF-Sprache + Audit-Bestätigungs-Workflow.

Meldepflichten bei Cyber-Vorfällen

§ 32 NIS2UmsuCG verschärft die Meldepflicht massiv:

  • 24 Stunden — Erstmeldung an BSI ("frühe Warnung")
  • 72 Stunden — Bewertung des Vorfalls mit Indikatoren
  • 1 Monat — Abschlussbericht

Zu meldende Vorfälle sind alle "erheblichen Sicherheitsvorfälle" — also: ein Cyberangriff mit operativen Auswirkungen, Datenverlust, Verfügbarkeitsstörung. Wer das versäumt, riskiert pro Vorfall bis 2 % vom Konzernumsatz.

Konsequenz für die Schulung: jeder Mitarbeitende muss wissen, wer der IT-Sicherheits-Ansprechpartner ist und wo Vorfälle gemeldet werden — schnell.

Sanktionen — was bei Verstoß passiert

NIS2UmsuCG §§ 38 ff. listet die Sanktionen:

  • Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % Konzernumsatz für wesentliche Pflichtverletzungen
  • Bußgelder bis 7 Mio. € oder 1,4 % Konzernumsatz für wichtige Pflichtverletzungen
  • Persönliche Geldbußen gegen Geschäftsleitung (§ 39) — bis 100 % des Geschäftsführer-Jahresgehalts
  • Beauftragten-Anordnung — externe Cyber-Sicherheits-Beauftragte auf Kosten des Unternehmens
  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach finalem Bescheid (Reputationsschaden)

Kein Verstoß bisher veröffentlicht — aber das BSI hat 2026 angekündigt, ab Q3/2026 systematisch zu prüfen.

// So sieht die Schulung aus

Lernen, das nicht nach Pflicht aussieht

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Häufige Fragen

Ist mein Unternehmen von NIS-2 betroffen?

Wenn Sie 50+ Beschäftigte ODER 10+ Mio. € Jahresumsatz haben UND in einem der 18 kritischen Sektoren tätig sind. Die Sektoren-Liste in Annex I + II der NIS-2-Richtlinie ist breit — Maschinenbau, Lebensmittel-Hersteller, Forschungseinrichtungen, IT-Dienstleister sind alle dabei.

Was bedeutet "regelmäßige Schulungen" konkret?

Das BSI empfiehlt: quartärliche Awareness-Module (10-15 Min) + jährliche Vertiefung (45-60 Min) für alle Mitarbeitenden. Geschäftsleitung muss persönlich teilnehmen und es dokumentieren. Die Schulungen müssen aktuell sein — z.B. zu neuen Phishing-Methoden, KI-Risiken, Ransomware-Trends.

Haftet die Geschäftsleitung wirklich mit Privatvermögen?

Ja. § 7 Abs. 3 NIS2UmsuCG schreibt das ausdrücklich fest. D&O-Versicherer schließen NIS-2-Bußgelder zunehmend aus. Die Praxis-Empfehlung: persönliche Teilnahme an Schulungen + dokumentierte Genehmigung des Sicherheitskonzepts + Audit-Trail.

Was tun, wenn ein Cyber-Vorfall passiert?

24 Stunden: Erstmeldung an BSI über das Meldeportal. 72 Stunden: Bewertung mit Indikatoren. 1 Monat: Abschlussbericht. Wichtig: parallel auch Datenschutzbehörde (wenn personenbezogene Daten betroffen sind — DSGVO Art. 33). Mitarbeitende müssen den IT-Sicherheits-Ansprechpartner kennen, sonst gehen Stunden verloren.

Welche Dokumentation muss ich vorhalten?

Sicherheitskonzept, Risikoanalysen, Schulungsnachweise mit Teilnehmerlisten, Vorfall-Logbuch, Lieferanten-Bewertungen, MFA-Roll-out-Plan. Bei BSI-Prüfung wird das im 4-Wochen-Fenster eingefordert.

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PlakosAI ist die deutschsprachige B2B-Lernplattform für Compliance-Pflichtschulungen und Skill-Aufbau. Multi-Tenant-fähig, Export als SCORM, xAPI und cmi5, Audit-Trail bis 10 Jahre.