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Compliance-Schulung

BFSG-Schulung — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz praxisnah

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet alle Anbieter von B2C-Produkten und -Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Betroffen sind: Online-Shops, Banking-Apps, Streaming-Dienste, E-Books, Selbstbedienungs-Terminals, Computer + Smartphones, Kommunikationsdienste — und ihre Mitarbeitenden müssen wissen, wie das umzusetzen ist.

Sanktionen: bis 100.000 € Bußgeld + Marktrücknahme. Wir schulen Designer, Entwickler, Content-Verantwortliche und Geschäftsleitung.

Wer muss BFSG umsetzen?

Das BFSG gilt für Anbieter von:

Produkten (BFSG § 1 Abs. 2 Nr. 1):

  • Computer + ihre Betriebssysteme
  • Smartphones, Tablets, Smart-TVs
  • E-Book-Reader
  • Selbstbedienungs-Terminals (Geldautomaten, Ticket-Automaten, Check-in-Schalter)
  • Verbraucher-Geräte (Smart-Home, Telekommunikations-Endgeräte)

Dienstleistungen (BFSG § 1 Abs. 2 Nr. 2):

  • Telekommunikations-Dienste
  • Audiovisuelle Mediendienste (Streaming)
  • Personenbeförderung (Bahn, Flug — bestimmte Komponenten)
  • Bankdienste (Online-Banking, Apps)
  • E-Books + spezialisierte Software
  • E-Commerce (B2C Online-Shops!)

Ausnahme: Mikrounternehmen (< 10 Mitarbeitende UND < 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen — Produkte aber trotzdem.

Testen Sie Ihr Wissen — 4 Fragen, 2 Minuten, ohne Anmeldung

Quiz · 4 Fragen

BFSG: Ist Ihr Unternehmen bereit?

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Fragetypen in diesem Quiz

Eine AntwortWahr · Falsch

Was Barrierefreiheit konkret bedeutet

BFSG verweist auf die EU-Norm EN 301 549 und damit auf WCAG 2.1 Level AA. Konkret heißt das:

1. Wahrnehmbar — Inhalte müssen mit verschiedenen Sinnen zugänglich sein

  • Bilder haben Alt-Texte
  • Videos haben Untertitel + Audiodeskription
  • Kontrast Text/Hintergrund min. 4.5:1 (3:1 für große Schrift)
  • Texte sind ohne Layout-Verlust auf 200 % zoombar

2. Bedienbar — Funktionen müssen erreichbar sein

  • Tastatur-Navigation für alle Funktionen
  • Keine Zeitlimits ohne Erweiterung
  • Keine Inhalte die Krampfanfälle auslösen können (Blink-Limits)
  • Skip-Links zum Hauptinhalt

3. Verständlich — Inhalte + Bedienung müssen klar sein

  • Sprache der Seite ist deklariert (lang-Attribut)
  • Fehler werden klar erläutert
  • Vorhersagbares Verhalten (z.B. kein automatisches Fokus-Springen)

4. Robust — auch mit assistiven Technologien (Screenreader) bedienbar

  • Korrektes HTML + ARIA
  • Form-Labels sind verknüpft
  • Status-Änderungen werden Screenreadern mitgeteilt

Wer schult was?

Designer + UX-Verantwortliche:

  • Farbkontraste richtig wählen
  • Fokus-States im Design vorsehen
  • Layouts die mit 200 % Zoom funktionieren
  • Form-Design (Labels nicht nur als Placeholder)

Frontend-Entwickler:

  • Semantisches HTML5 (button vs. div)
  • ARIA-Rollen korrekt einsetzen
  • Tastatur-Trap vermeiden
  • Screenreader-Testing (NVDA, JAWS, VoiceOver)

Content-Verantwortliche (Redaktion, Marketing):

  • Alt-Texte schreiben für Bilder
  • Videos mit Untertiteln versehen
  • Leichte Sprache wo angemessen
  • Heading-Hierarchie einhalten

Geschäftsleitung:

  • Compliance-Verantwortung BFSG § 9
  • Marktüberwachung verstehen (Marktaufsichtsbehörden der Länder)
  • Beschwerdebehandlung BFSG § 31
  • Erklärung zur Barrierefreiheit BFSG § 14 — öffentlich auf der Website

Sanktionen + Marktaufsicht

BFSG §§ 28 ff. sieht vor:

  • Bußgeld bis 100.000 € pro Verstoß (BFSG § 28)
  • Verkaufsverbot durch Marktaufsichtsbehörde
  • Marktrücknahme bestehender Produkte
  • Klagebefugnis für Verbraucherverbände (BFSG § 24)

Marktaufsicht obliegt den Ländern — die meisten haben die Marktüberwachungsstelle für barrierefreie IT (BIT) beauftragt. BIT prüft anlassbezogen (Beschwerden) + stichprobenartig. Stichprobenphase 2026: Online-Shops, Banking-Apps, Selbstbedienungs-Terminals.

Wie wird Barrierefreiheit geprüft?

Drei Stufen:

1. Automatische Tests (10-20 % der Probleme)

  • axe-core, Lighthouse, WAVE
  • finden Kontrast-Verletzungen, fehlende Alt-Texte, falsche Heading-Hierarchien

2. Manuelle Tests (60-70 % der Probleme)

  • Tastatur-Navigation ohne Maus
  • Mit Screenreader durchgehen
  • Mit 200 % Zoom Layout prüfen
  • BIK BITV-Tests (deutscher Standard)

3. User-Tests mit Behinderten (20-30 % der Probleme)

  • Real Users mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen, kognitiven Behinderungen
  • Aktion Mensch + BIT bieten Test-Pool
  • Aufwand: 1-2 Tage, Kosten 800-1500 €

Wir vermitteln in der Schulung, welche Tools wann sinnvoll sind — keine Theorie, sondern Workflows.

// So sieht die Schulung aus

Lernen, das nicht nach Pflicht aussieht

  • Mini-Lektionen à 5–10 Minuten statt 60-Minuten-Marathon
  • Quiz nach jedem Abschnitt — sofortiges Feedback
  • Audit-fester Nachweis + verifizierbares Zertifikat
Alle Funktionen ansehen →
PlakosAI Kurs-Player: Mini-Lektion mit Quiz und Fortschrittsanzeige

Häufige Fragen

Ab wann ist das BFSG verbindlich?

Seit dem 28. Juni 2025. Bestandsprodukte: Übergangsfrist bis 28.06.2030 für vor dem 28.06.2025 in Verkehr gebrachte Produkte (mit Modifikationen). Neue Produkte + Dienstleistungen: ab sofort.

Sind Online-Shops betroffen?

Ja — B2C-Online-Shops fallen unter Dienstleistungen nach BFSG § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e. Ausnahme: Mikrounternehmen (< 10 Mitarbeitende UND < 2 Mio. € Umsatz). B2B-Shops sind ausgenommen, aber Mischbetriebe (B2B + B2C) müssen die B2C-Komponente konform machen.

Welche Norm muss erfüllt werden?

EN 301 549, was praktisch WCAG 2.1 Level AA bedeutet. Für Web-Inhalte sind das 50 messbare Erfolgskriterien. WCAG 2.2 ist ab 2026 voraussichtlich Pflicht — die EU-Norm wird angepasst.

Was kostet eine BFSG-Umsetzung?

Sehr variabel. Bei moderner React/Next-Codebasis mit Tailwind: ca. 2-4 Wochen Entwickler-Zeit + 1-2 Tage UX-Review. Bei Legacy-Systemen kann sich das auf 6-12 Monate ausdehnen. Schulungs-Aufwand pro Mitarbeiter: 2-4 Stunden initiale Schulung + 1 Stunde jährliche Auffrischung.

Wer ist Marktaufsichtsbehörde für das BFSG?

Die Marktüberwachungsstelle für barrierefreie IT (BIT) — angesiedelt beim BMAS und den Ländern. BIT prüft anlassbezogen (Beschwerden) und stichprobenartig. Beschwerden können online über bit.gv.at gemeldet werden.

// Passende Werkzeuge

BFSG-Pflicht 2026 — Designer, Entwickler + Content-Team gemeinsam schulen.

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