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Compliance-Schulung

Geldwäscheprävention-Schulung — GwG-Pflicht praxisnah vermittelt

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet alle "Verpflichteten" (§ 2 GwG — Banken, Versicherer, Immobilienmakler, Notare, Spielbanken, Güterhändler ab 10.000 € Bar) zu einem internen Risikomanagement mit Schulung aller Mitarbeitenden (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG). Die BaFin prüft das regelmäßig — bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes.

Geldwäscheprävention ist dabei mehr als eine Pflichtübung: Die Schulung ist eine der internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG und der Teil des Risikomanagements, den jeder Prüfer zuerst sehen will.

Wir bauen Geldwäscheprävention-Schulungen für Front-Office, Compliance + Geschäftsleitung getrennt — jede Rolle hat andere Pflichten und Risikobereiche.

Wer ist GwG-Verpflichteter?

§ 2 GwG zählt 16 Verpflichteten-Kategorien — die wichtigsten:

  • Kreditinstitute (Banken, Sparkassen)
  • Versicherer (Lebensversicherung, Kapital-AnlSchG)
  • Vermögensanlage-Vermittler, Finanzanlagenvermittler
  • Wertpapierdienstleister, Investmentgesellschaften
  • Immobilienmakler (sowohl beim Verkauf als auch bei Vermietung ab 10.000 €/Monat)
  • Notare und Rechtsanwälte (bei bestimmten Geschäften — Treuhand, Immobilien, Gesellschaftsgründungen)
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • Spielbanken + Veranstalter von Glücksspielen
  • Güterhändler ab 10.000 € Bargeld pro Transaktion
  • Kunst- und Antiquitätenhändler, Auktionatoren

Neu seit 2024: Kunstvermittler über Online-Plattformen sind ebenfalls verpflichtet.

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Quiz · 4 Fragen

Geldwäscheprävention: Würden Sie es erkennen?

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Eine AntwortWahr · Falsch

GwG-Pflichten im Überblick

§§ 4-17 GwG schreiben vor:

  • Risikomanagement (§ 4) — schriftliches Konzept, jährliche Aktualisierung
  • Beauftragten-Pflicht (§ 7) — Geldwäschebeauftragte + Stellvertreter benennen
  • Sorgfaltspflichten (§ 10) — Kunden identifizieren (KYC), wirtschaftlich Berechtigte feststellen, Geschäftszweck verstehen
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15) — bei Hochrisiko-Ländern, PEPs, Korrespondenzbanken
  • Verdachtsmeldung an FIU (§ 43) — unverzüglich, ohne Vorabinformation des Kunden
  • Aufzeichnungspflicht (§ 8) — 5 Jahre, manche Belege 10 Jahre
  • Mitarbeiter-Schulungen (§ 6 Abs. 2 Nr. 6) — bei Einstellung + laufend

Verdachtsmeldungen an die FIU

Die Pflicht-Meldung ist das Herzstück des GwG. Jeder Mitarbeitende muss erkennen können, wann ein Verdacht zu melden ist — auch wenn der Kunde scheinbar harmlos ist.

Typische FIU-Indikatoren:

  • Bargeld-Transaktionen unter Meldeschwelle ("Smurfing")
  • Plötzlich erhöhte Kontoaktivität ohne Geschäftsgrund
  • Komplexe Strukturen mit Offshore-Gesellschaften ohne wirtschaftlichen Sinn
  • Trade-Based-Money-Laundering: über-/unterfakturierte Lieferungen
  • Kryptowährungs-Cash-out-Versuche bei Notaren/Anwälten
  • PEPs (Politically Exposed Persons) ohne plausible Vermögensherkunft

Die Meldung erfolgt innerhalb von 24 Stunden über das FIU-Meldeportal goAML. Wichtig: der Kunde darf nicht vorgewarnt werden (Tipping-Off-Verbot, § 47 GwG).

Was Mitarbeitende konkret können müssen

Front-Office-Mitarbeitende (Bank-Schalter, Versicherungsvermittler, Immobilienmakler):

  • Kunden-Identifizierung korrekt durchführen (Ausweiskopie, Lichtbild-Pflicht 2024)
  • Wirtschaftlich Berechtigte erfragen — auch bei juristischen Personen
  • Auffälligkeiten erkennen und intern eskalieren (NICHT direkt FIU melden)
  • Tipping-Off-Verbot respektieren
  • Aufzeichnungen lückenlos führen

Compliance-Mitarbeitende (vertiefte Schulung):

  • Risikoklassifizierung nach KWG, GwG, EuGwG
  • Geldwäschebeauftragten-Funktion
  • FIU-Meldungen erstellen und versenden
  • Audit-Vorbereitung für BaFin/FMA

Risikoanalyse & interne Sicherungsmaßnahmen (§§ 4–6 GwG)

Die Risikoanalyse nach § 5 GwG ist das Fundament jeder Geldwäscheprävention: Der Verpflichtete ermittelt und bewertet die Risiken, die sich aus Kundenstruktur, Produkten, Vertriebswegen und geografischen Faktoren ergeben — schriftlich, nachvollziehbar und mindestens jährlich aktualisiert. Die Anlagen 1 und 2 zum GwG liefern die Faktoren für potenziell geringeres bzw. erhöhtes Risiko.

Auf der Risikoanalyse bauen die internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG auf:

  • Grundsätze, Verfahren und Kontrollen für den Umgang mit Risiken, Sorgfaltspflichten, Verdachtsmeldungen und Aufzeichnungen
  • Geldwäschebeauftragte(r) + Stellvertretung (§ 7) mit direktem Berichtsweg zur Geschäftsleitung
  • Zuverlässigkeitsprüfung der Beschäftigten
  • Laufende Schulung aller relevanten Mitarbeitenden (§ 6 Abs. 2 Nr. 6) — genau hier setzt diese Schulung an
  • Unabhängige Prüfung der Wirksamkeit (interne Revision, soweit angemessen)

Wichtig für Gruppen: § 9 GwG verlangt gruppenweite einheitliche Sicherungsmaßnahmen — auch ausländische Zweigstellen und Tochterunternehmen müssen einbezogen werden. Die Schulungsdokumentation muss diese Struktur abbilden, sonst gilt die Maßnahme als unvollständig.

So sieht ein wirksames Präventions-Schulungskonzept aus

Die BaFin bewertet nicht, OB geschult wurde, sondern ob das Konzept risikoangemessen ist. In der Praxis bedeutet das:

  • Rollenbasierte Inhalte: Front-Office lernt Erkennen + Eskalieren, Compliance lernt Melden + Prüfen, die Geschäftsleitung ihre Gesamtverantwortung und Freigabepflichten (z.B. bei PEP-Geschäftsbeziehungen, § 10 Abs. 2)
  • Onboarding vor Erstkontakt: Neue Mitarbeitende werden geschult, BEVOR sie Kundengeschäft führen — nicht irgendwann im ersten Jahr
  • Anlassbezogene Auffrischung: neue Produkte, neue FATF-Hochrisikoländer, geänderte FIU-Typologien lösen Nachschulungen aus
  • Wissens-Check mit Bestehensgrenze: Nur ein dokumentierter Test belegt, dass Inhalte angekommen sind — reine Anwesenheitslisten überzeugen Prüfer nicht
  • Lückenlose Dokumentation: Wer, wann, was, mit welchem Ergebnis — 5 Jahre aufbewahrt (§ 8 GwG)

Digitale Mini-Lektionen haben hier einen strukturellen Vorteil: Sie erreichen auch Filial- und Außendienst-Mitarbeitende ohne Präsenztermin, erzwingen den Wissens-Check technisch und erzeugen den Audit-Trail automatisch. Die jährliche Wiederholung läuft über automatische Rezertifizierungs-Fristen, ohne dass Compliance jedem Teilnehmer hinterhertelefonieren muss.

Sanktionen bei GwG-Verstößen

§ 56 GwG listet Sanktionen für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen:

  • Bußgelder bis 5 Mio. € oder 10 % vom Jahresumsatz (§ 56 Abs. 3)
  • Bei Geschäftsleitung persönlich: bis 5 Mio. €
  • Veröffentlichung im Internet (§ 57 GwG) — Reputationsschaden
  • Untersagung der Tätigkeit durch BaFin

BaFin-Bußgeld-Praxis 2024-2025: durchschnittlich 350.000 € pro Pflichtverletzung. Die Schulungsdokumentation ist beim Audit zentral — wer keine vorweisen kann, kommt nicht aus dem § 56-Verfahren raus.

// So sieht die Schulung aus

Lernen, das nicht nach Pflicht aussieht

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Häufige Fragen

Wer muss eine GwG-Schulung machen?

Alle Mitarbeitenden eines GwG-Verpflichteten nach § 2 — vom Schalter-Mitarbeiter bis zur Geschäftsleitung. Im Outsourcing übertragene Aufgaben (z.B. an Servicegesellschaften) müssen ebenfalls geschult werden — die Verantwortung bleibt beim Verpflichteten.

Wie oft ist die Schulung Pflicht?

§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG fordert "laufende" Schulungen — die BaFin-Auslegung 2024 präzisiert: mindestens jährlich, zusätzlich bei wesentlichen Änderungen (neue Produkte, neue Hochrisiko-Märkte, neue FIU-Indikatoren).

Was muss eine GwG-Schulung mindestens abdecken?

BaFin-Auslegungsempfehlung listet: Pflichten nach §§ 4-17, FIU-Meldepraxis, Identifizierungs-Verfahren (KYC), Tipping-Off-Verbot, PEP-Erkennung, Hochrisiko-Länder (FATF-Listen), aktuelle Indikatoren-Listen, organisatorische Eskalationswege im eigenen Haus.

Ist die Schulung auch für externe Dienstleister Pflicht?

Ja — wenn der Dienstleister Sorgfaltspflichten übernimmt (§ 17 GwG, ausgelagerte Pflichten). Die Schulung ist dann durch den Verpflichteten zu sicher zu stellen, auch wenn sie der Dienstleister durchführt.

Ist "Geldwäscheprävention-Schulung" dasselbe wie eine GwG-Schulung?

Ja — beide Begriffe meinen die Mitarbeiterschulung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG. "Geldwäscheprävention" betont den Zweck (Prävention als Teil des Risikomanagements), "GwG-Schulung" die Rechtsgrundlage. Inhaltlich gehören immer dazu: Erkennen von Verdachtsmomenten, Sorgfaltspflichten/KYC, Meldewege zur FIU und das Tipping-Off-Verbot.

Reicht eine Online-Schulung für die BaFin-Prüfung?

Ja, sofern sie risikoangemessen, rollenbezogen und dokumentiert ist. Das GwG schreibt kein Format vor. Entscheidend sind nachweisbare Inhalte, ein bestandener Wissens-Check und die lückenlose Dokumentation — gerade das leistet eine digitale Schulung mit Audit-Trail zuverlässiger als eine Präsenzveranstaltung mit Papierliste.

Wie wird die Schulung im BaFin-Audit dokumentiert?

Schulungsplan + Teilnehmerlisten mit Datum + Inhaltsnachweis + bestandene Wissens-Checks. Aufbewahrungsfrist 5 Jahre (§ 8 GwG). PlakosAI exportiert das als BaFin-Bundle-PDF mit fälschungssicheren Hashes — beim nächsten Audit ein-Klick-bereit.

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