Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (oft GBU psy abgekürzt) ist seit 2013 ArbSchG-Pflicht. BAuA-Studie 2025: 48 % der KMU haben sie noch nicht oder unzureichend umgesetzt. Die DGUV-Kampagne 2026 macht das zum Prüfthema bei jeder Begehung.
Was steht im Gesetz?
ArbSchG § 5 Abs. 3 Nr. 6: bei der Gefährdungsbeurteilung sind auch „psychische Belastungen bei der Arbeit" zu ermitteln und zu bewerten. DGUV-Vorschrift 2 § 5 konkretisiert: arbeitsplatzbezogen, mit Beteiligung der Mitarbeitenden, dokumentiert, mit abgeleiteten Maßnahmen.
Welche Belastungs-Dimensionen prüfen?
GDA-Leitlinie (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) listet 5 Belastungs-Kategorien:
- **Arbeitsinhalt** — Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme
- **Arbeitsorganisation** — Arbeitszeit, Pausen, Arbeitsablauf, Kommunikation, Hierarchien
- **Soziale Beziehungen** — soziale Unterstützung, Konflikte, Führungsverhalten
- **Arbeitsumgebung** — Lärm, Lichtverhältnisse, Klima, ergonomische Gegebenheiten
- **Neue Arbeitsformen** — Homeoffice-Belastung, ständige Erreichbarkeit, KI-getriebene Veränderungen
2-Wochen-Umsetzung für KMU (50–200 MA)
Woche 1: Erhebung
Standardisierten Fragebogen einsetzen — kostenfrei: COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire) oder BAuA-Kurzfragebogen. Anonym ausfüllen lassen, Aggregations-Schwelle ≥ 5 (sonst keine echte Anonymität). Optional: 4-6 Tiefeninterviews mit Vertrauenspersonen quer durch Hierarchie + Funktionsbereiche.
Woche 2: Bewertung + Maßnahmen
Auswertung: Hot-Spots identifizieren (Bereiche mit auffälligem Score), strukturelle vs. individuelle Belastung trennen. Maßnahmen ableiten: kurzfristig (1-3 Monate, z.B. Pausen-Regel ändern), mittelfristig (3-12 Monate, z.B. Führungs-Schulung), langfristig (kulturelle Veränderung).
Eine GBU psy ohne tatsächliche Beteiligung der Beschäftigten ist formal nicht erfüllt (DGUV V2 § 5 Abs. 2). Mindest-Standard: anonyme Befragung mit mindestens 60 % Response-Rate. Besser: Kombination aus Fragebogen + Workshop pro Abteilung.
Häufige Hot-Spots in Mittelstands-KMU
- Ständige Erreichbarkeit (E-Mail nach Feierabend, Wochenend-Anrufe)
- Unklare Rollen-Verantwortlichkeiten (RACI-Lücken)
- Mangelndes Feedback durch Vorgesetzte
- Konflikte zwischen Abteilungen ohne strukturierte Klärung
- Überlast in Vertriebs- + IT-Abteilungen vs. Unterforderung in Verwaltung
- Homeoffice ohne soziale Bindungspflege
Was die BG bei der Begehung prüft
- Wurde die GBU psy überhaupt durchgeführt?
- Ist die Methodik nachvollziehbar dokumentiert?
- Wurden die Mitarbeitenden beteiligt?
- Wurden Maßnahmen abgeleitet?
- Werden die Maßnahmen umgesetzt + wirksam gemessen?
- Wird die GBU regelmäßig aktualisiert (mindestens alle 2 Jahre)?
Sanktionen bei Pflichtverletzung
Bußgeld nach ArbSchG § 25: bis 25.000 €. Persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach OWiG § 130 (Aufsichtspflichtverletzung): unbegrenzt im Schadensfall. Wichtiger: bei Burnout-Fällen mit Berufsunfähigkeit Regress der BG bis 250.000 € (BSG-Praxis 2024).
Fazit
Die GBU psychischer Belastung ist 2026 Pflicht — und wird systematisch geprüft. Pragmatisch in 2 Wochen umsetzbar mit Standard-Fragebogen und strukturierter Auswertung. Wer wartet bis zum BG-Bescheid, zahlt drei mal: Bußgeld, Nachbesserung, Mitarbeiter-Vertrauen.
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