Verwaltungsrecht Klausur
Unser Vorbereitungskurs für Verwaltungsrecht-Klausuren ist das hochspezialisierte Training für alle, die im öffentlichen Recht Höchstleistungen erzielen müssen.
Zugang auf Anfrage · Angebot in 48 Stunden

Was Sie lernen
- Fehlerfreie Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit aller wichtigen Klagearten nach der VwGO
- Beherrschung der Dogmatik rund um den Verwaltungsakt (Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit, Aufhebung)
- Rechtssichere Anwendung des behördlichen Ermessens, von unbestimmten Rechtsbegriffen und der Verhältnismäßigkeit
- Perfektionierung des Gutachtenstils bei der Lösung komplexer öffentlich-rechtlicher Klausursachverhalte
Über den Kurs
Unser Vorbereitungskurs für Verwaltungsrecht-Klausuren ist das hochspezialisierte Training für alle, die im öffentlichen Recht Höchstleistungen erzielen müssen. Egal ob universitäres Jura-Examen, Modulprüfungen an der Hochschule für den öffentlichen Dienst oder die Laufbahnprüfung – dieser Online-Trainer bricht die theoretische Dogmatik auf das herunter, worauf es in der Klausur ankommt: den Aufbau. Der Kurs vermittelt die Kernstrukturen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts (inkl. Verwaltungsprozessrecht) anhand konkreter Fälle. Teilnehmende lernen, wie man Standardprobleme – von der Drittwiderspruchsklage bis zum einstweiligen Rechtsschutzkonzept – strukturiert im Gutachtenstil löst und typische Aufbaufehler konsequent vermeidet.
Kursinhalte
6 Module- 1
Das Fundament: Der Verwaltungsakt (VA) & das Verwaltungsverfahren
- Die sechs Tatbestandsmerkmale des § 35 Satz 1 VwVfG (inkl. Abgrenzung zur Realakte, Satzung und Allgemeinverfügung)
- Bekanntgabe, Wirksamkeit (§ 43 VwVfG) und die Fehlerlehre (Nichtigkeit nach § 44 VwVfG vs. Heilung nach § 45 VwVfG)
- Klausurklassiker: Die Aufhebung von Verwaltungsakten – Rücknahme rechtswidriger (§ 48 VwVfG) und Widerruf rechtmäßiger Bescheide (§ 49 VwVfG) unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes
- Der öffentlich-rechtliche Vertrag (§ 54 ff. VwVfG): Wirksamkeitsvoraussetzungen und Rechtsfolgen bei Fehlern
- 2
Verwaltungsprozessrecht (VwGO) – Die Zulässigkeit der Klage
- Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs: Die Kernprüfung des § 40 Abs. 1 VwGO (öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art inklusive Sonderzuweisungen)
- Statthafte Klageart: Systematische Abgrenzung von Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Feststellungs- und allgemeiner Leistungsklage sowie der Normenkontrolle (§ 47 VwVfG)
- Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwVfG): Adressatentheorie und Schutznormtheorie (insb. bei Drittbeteiligungen und Nachbarklagen)
- Das Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO): Ordnungsgemäße Durchführung des Widerspruchsverfahrens, Fristen, Ausnahmen und die Bedeutung des Widerspruchsbescheids
- 3
Verwaltungsprozessrecht (VwGO) – Die Begründetheit der Klage
- Der Prüfungsaufbau der Begründetheit bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§ 113 VwGO)
- Die Ermächtigungsgrundlage: Bestimmung, Vorbehalt des Gesetzes und das Problem der Kehrseitentheorie
- Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit (sachlich/örtlich), Verfahren (insb. Anhörung nach § 28 VwVfG) und Form
- Materielle Rechtmäßigkeit: Tatbestandsmäßigkeit, unbestimmte Rechtsbegriffe und der Beurteilungsspielraum
- Rechtsfolgeseite: Richtige Prüfung von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, -überschreitung, -fehlgebrauch) nach § 114 VwGO und der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- 4
Einstweiliger Rechtsschutz (Eilverfahren im Verwaltungsrecht)
- Das System des Eilrechtsschutzes: Die strikte Abgrenzung zwischen § 80 Abs. 5 VwGO und § 123 VwGO
- Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO: Antrag auf Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Prüfungsaufbau, Abwägung des Vollzugsinteresses mit dem Aussetzungsinteresse)
- Verfahren nach § 123 VwGO (Einstweilige Anordnung): Sicherungs- und Regelungsanordnung, Prüfung von Anordnungsgrund (Eilbedürftigkeit) und Anordnungsanspruch (materielles Recht) sowie das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache
- 5
Schnittstellen zum Besonderen Verwaltungsrecht (Klausurrelevante Klassiker)
- Polizei- und Ordnungsrecht: Prüfung von Standardmaßnahmen, der polizeilichen Generalklausel und die fehlerfreie Inanspruchnahme von Störern (Verhaltens-, Zustands-, Nichtstörer)
- Kommunalrecht: Kommunale Satzungskompetenz, Anschluss- und Benutzungszwang sowie der kommunale Einwirkungs- und Wehrstreit
- Öffentliches Baurecht: Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 30, 34, 35 BauGB und bauordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse (Abrissverfügung, Nutzungsuntersagung)
- 6
Klausurtechnik & Taktik im Öffentlichen Recht





