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Verwaltungsrecht Klausur

Unser Vorbereitungskurs für Verwaltungsrecht-Klausuren ist das hochspezialisierte Training für alle, die im öffentlichen Recht Höchstleistungen erzielen müssen.

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Zugang auf Anfrage · Angebot in 48 Stunden

Verwaltungsrecht Klausur

Was Sie lernen

  • Fehlerfreie Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit aller wichtigen Klagearten nach der VwGO
  • Beherrschung der Dogmatik rund um den Verwaltungsakt (Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit, Aufhebung)
  • Rechtssichere Anwendung des behördlichen Ermessens, von unbestimmten Rechtsbegriffen und der Verhältnismäßigkeit
  • Perfektionierung des Gutachtenstils bei der Lösung komplexer öffentlich-rechtlicher Klausursachverhalte

Über den Kurs

Unser Vorbereitungskurs für Verwaltungsrecht-Klausuren ist das hochspezialisierte Training für alle, die im öffentlichen Recht Höchstleistungen erzielen müssen. Egal ob universitäres Jura-Examen, Modulprüfungen an der Hochschule für den öffentlichen Dienst oder die Laufbahnprüfung – dieser Online-Trainer bricht die theoretische Dogmatik auf das herunter, worauf es in der Klausur ankommt: den Aufbau. Der Kurs vermittelt die Kernstrukturen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts (inkl. Verwaltungsprozessrecht) anhand konkreter Fälle. Teilnehmende lernen, wie man Standardprobleme – von der Drittwiderspruchsklage bis zum einstweiligen Rechtsschutzkonzept – strukturiert im Gutachtenstil löst und typische Aufbaufehler konsequent vermeidet.

Kursinhalte

6 Module
  1. 1

    Das Fundament: Der Verwaltungsakt (VA) & das Verwaltungsverfahren

    • Die sechs Tatbestandsmerkmale des § 35 Satz 1 VwVfG (inkl. Abgrenzung zur Realakte, Satzung und Allgemeinverfügung)
    • Bekanntgabe, Wirksamkeit (§ 43 VwVfG) und die Fehlerlehre (Nichtigkeit nach § 44 VwVfG vs. Heilung nach § 45 VwVfG)
    • Klausurklassiker: Die Aufhebung von Verwaltungsakten – Rücknahme rechtswidriger (§ 48 VwVfG) und Widerruf rechtmäßiger Bescheide (§ 49 VwVfG) unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes
    • Der öffentlich-rechtliche Vertrag (§ 54 ff. VwVfG): Wirksamkeitsvoraussetzungen und Rechtsfolgen bei Fehlern
  2. 2

    Verwaltungsprozessrecht (VwGO) – Die Zulässigkeit der Klage

    • Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs: Die Kernprüfung des § 40 Abs. 1 VwGO (öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art inklusive Sonderzuweisungen)
    • Statthafte Klageart: Systematische Abgrenzung von Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Feststellungs- und allgemeiner Leistungsklage sowie der Normenkontrolle (§ 47 VwVfG)
    • Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwVfG): Adressatentheorie und Schutznormtheorie (insb. bei Drittbeteiligungen und Nachbarklagen)
    • Das Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO): Ordnungsgemäße Durchführung des Widerspruchsverfahrens, Fristen, Ausnahmen und die Bedeutung des Widerspruchsbescheids
  3. 3

    Verwaltungsprozessrecht (VwGO) – Die Begründetheit der Klage

    • Der Prüfungsaufbau der Begründetheit bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§ 113 VwGO)
    • Die Ermächtigungsgrundlage: Bestimmung, Vorbehalt des Gesetzes und das Problem der Kehrseitentheorie
    • Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit (sachlich/örtlich), Verfahren (insb. Anhörung nach § 28 VwVfG) und Form
    • Materielle Rechtmäßigkeit: Tatbestandsmäßigkeit, unbestimmte Rechtsbegriffe und der Beurteilungsspielraum
    • Rechtsfolgeseite: Richtige Prüfung von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, -überschreitung, -fehlgebrauch) nach § 114 VwGO und der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  4. 4

    Einstweiliger Rechtsschutz (Eilverfahren im Verwaltungsrecht)

    • Das System des Eilrechtsschutzes: Die strikte Abgrenzung zwischen § 80 Abs. 5 VwGO und § 123 VwGO
    • Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO: Antrag auf Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Prüfungsaufbau, Abwägung des Vollzugsinteresses mit dem Aussetzungsinteresse)
    • Verfahren nach § 123 VwGO (Einstweilige Anordnung): Sicherungs- und Regelungsanordnung, Prüfung von Anordnungsgrund (Eilbedürftigkeit) und Anordnungsanspruch (materielles Recht) sowie das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache
  5. 5

    Schnittstellen zum Besonderen Verwaltungsrecht (Klausurrelevante Klassiker)

    • Polizei- und Ordnungsrecht: Prüfung von Standardmaßnahmen, der polizeilichen Generalklausel und die fehlerfreie Inanspruchnahme von Störern (Verhaltens-, Zustands-, Nichtstörer)
    • Kommunalrecht: Kommunale Satzungskompetenz, Anschluss- und Benutzungszwang sowie der kommunale Einwirkungs- und Wehrstreit
    • Öffentliches Baurecht: Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 30, 34, 35 BauGB und bauordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse (Abrissverfügung, Nutzungsuntersagung)
  6. 6

    Klausurtechnik & Taktik im Öffentlichen Recht

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