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Allergene in der Gastronomie: warum jede Servicekraft auskunftsfähig sein muss

14 Allergene, eine falsche Auskunft, ein anaphylaktischer Schock — und die Haftung. Was die LMIV vom Personal verlangt und wie man es in 10 Minuten schult.

TETimm EhlbeckEntwickler & Lernexperte6. Juni 20265 Min Lesezeit

Eine Servicekraft, die auf die Frage „Ist da Sellerie drin?" mit „glaube nicht" antwortet, ist ein Risiko — für den Gast und für den Betrieb. Allergenkennzeichnung ist Pflicht, und sie steht und fällt mit dem Personal.

Seit der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) müssen die 14 Hauptallergene aus Anhang II auch bei loser Ware — also Speisen in Restaurant, Hotel und Kantine — kenntlich gemacht werden. In Deutschland erlaubt die LMIDV neben der schriftlichen auch die mündliche Auskunft, sofern eine dokumentierte schriftliche Rückfallebene existiert. Heißt im Klartext: Irgendjemand im Service muss es zuverlässig wissen.

14
kennzeichnungspflichtige Hauptallergene nach LMIV Anhang II — von glutenhaltigem Getreide bis Sulfite

Was das Personal konkret können muss

  • Die 14 Hauptallergene kennen — und wissen, in welchen typischen Zutaten sie stecken.
  • Wissen, wo die Allergeninformation des Betriebs hinterlegt ist (Karte, Ordner, System).
  • Im Zweifel nachfragen statt raten — eine falsche Auskunft kann lebensgefährlich sein.
  • Kreuzkontamination verstehen — dieselbe Fritteuse, dasselbe Schneidebrett.
Der teure Irrtum

„Wir haben ja den Allergen-Ordner" reicht nicht, wenn die Aushilfe am Samstagabend nicht weiß, dass es ihn gibt oder wie man ihn nutzt. Die Pflicht ist erst erfüllt, wenn die Auskunft im Betrieb verlässlich funktioniert.

Warum gerade hier Schulung im Alltag scheitert

Gastronomie lebt von Saisonkräften, Aushilfen und schnellem Onboarding. Ein einmaliges Briefing am ersten Tag verpufft, und der Allergen-Ordner wird im Stress selten gezückt. Was hilft, ist eine kurze, wiederkehrende Schulung, die jeder neue Mitarbeiter sofort absolviert — mobil, in wenigen Minuten, mit einem kleinen Wissens-Check.

Seit jeder neue Mitarbeiter am ersten Tag das Allergen-Modul auf dem Handy macht, gibt es kein „weiß ich nicht" mehr. Und ich habe den Nachweis, falls mal etwas passiert.

— Restaurantleiter, Systemgastronomie
Konkreter Schritt

Machen Sie ein 10-Minuten-Allergen-Modul zum festen Teil des Onboardings — verpflichtend vor dem ersten Service. Kombiniert mit der jährlichen Hygiene-Folgebelehrung haben Sie beide Pflichten in einem Aufwasch und lückenlos dokumentiert.

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